Die Qualitätssicherungsmittel (QSM) an Hochschulen in Baden-Württemberg dienen zur Verbesserung der Lehre und Forschung. Seit der Einführung von QSM hat sich die Verwendung zu einem wichtigen Bestandteil der Qualitätssicherung an Hochschulen entwickelt.
Inhaltsübersicht dieser Seite
Abschaffung der Studiengebühren und Einführung von Qualitätssicherungsmittel (QSM)
Früher mussten Studierende Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester bezahlen. Seit dem Sommersemester 2012 entfallen die Gebühren. Die Abschaffung der Studiengebühren wurde aus verschiedenen Gründen in Angriff genommen. Die Gebühren wurden als sozial ungerecht kritisiert, da sie vor allem jene Studierenden belasteten, die aus weniger finanziell stabilen Familien kamen. Es gab auch kritische Stimmen, die argumentierten, dass die Gebühren eine Einschränkung für den Zugang zu Bildung darstellten.
Die Abschaffung der Studiengebühren wurde von der damaligen Regierung von Baden-Württemberg beschlossen und umgesetzt. Sie argumentierte, dass Bildung ein Grundrecht sei und dass jeder unabhängig von seiner finanziellen Situation Zugang zu Bildung haben sollte. Die Abschaffung sollte auch zeigen, dass die Regierung bereit ist, in die Bildung ihrer Bürger zu investieren.
Die Hochschulen nutzen jedoch die Studiengebühren, um eine hohe Qualität des Studiums gewährleisten zu können. Damit es hier keine Einbußen gibt, kompensiert Baden-Württemberg als einziges Bundesland die entfallenden Einnahmen durch die Qualitätssicherungsmittel. Dadurch kann die Regierung sicherstellen, dass das Studium an den Hochschulen in Baden-Württemberg weiterhin von hoher Qualität ist und den Studierenden eine gute Vorbereitung auf ihre berufliche Zukunft bietet.

Entscheidung und Verwendung der Qualitätssicherungsmittel (QSM)
Bei den Qualitätssicherungsmitteln handelt es sich Gelder, welche die Regierung in Baden-Württemberg kompensiert, da keine Studiengebühren mehr erhoben werden. Die Höhe dieser Gelder beträgt 280 € pro Semester und Studierenden. Es sind also keine Gelder des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Der AStA hat jedoch ein „bindendes Vorschlagsrecht“. Das heißt, dass vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft für die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre 11,764 % der Mittel zusätzlich vergeben werden.
Die QSM dürfen nur für zusätzliche Maßnahmen im Bezug zum Studium und der Lehre verwendet werden. Die Maßnahmen müssen den Studierenden zugutekommen. Ein direkter Bezug zu Studium und Lehre, der auch nachvollziehbar ist, ist daher wichtig.
Beispiele hierfür sind:
- zusätzliches Lehrpersonal bzw. Lehrveranstaltungen (auch Teilung wegen hoher Anzahl Teilnehmer)
- Anschaffung von Lernmaterial und Software zur Ergänzung der Lehre
- Ausstattung Labore
- Tutorien
- Anpassung an technische Anforderungen (Ersatz von alten Geräten, die für Lehre gebraucht werden)
- Verbesserung des Service in Bibliotheken
Der Antrag für Qualitätssicherungsmittel (QSM)
Die Qualitätssicherungsmittel sind an Bedingungen geknüpft. Neben den Bedingungen wurde an der Hochschule Heilbronn ein Prozess und ein zeitlicher Ablauf definiert, um die Anträge zu bearbeiten. Die Anträge werden von der Haushaltsbeauftragten des AStA nach den Verwaltungsvorschriften (VwV) bearbeitet. Im Prozess miteinbezogen sind auch die Fachschaften bzw. der zentrale Qualitätssicherungsmittelausschuss (ZQA) und das Dekanat.
Der Ablauf/Prozess für die Antragsstellung
Vorschläge
- Anträge von Fakultäten und Mitarbeitenden werden ausschließlich per E‑Mail direkt bei der Haushaltsbeauftragte des AStA eingereicht.
- Anträge müssen mit dem ausgefüllten Antragsformular eingereicht werden.
- E‑Mailadresse: qsm∂asta.hs-heilbronn.de
Prüfung
- Die Haushaltsbeauftragte prüft die Anträge nach den VwV und gibt den Fachschaften/ZQA Rückmeldung
- Fachschaften/ZQA entscheiden dann aufgrund der Sachlage
Information
- Das Dekanat wird über den durch die Fachschaft genehmigten Vorschlag informiert und gibt die Bestellung, den Lehrauftrag etc. auf.
- Im Anschluss erhalten die Antragsstellenden eine Rückmeldung.
- Das FInanzreferat der betreffenden Fakultät erhält den genehmigten Vorschlag.
Zeitlicher Ablauf der Anträge
Die Mittel für das Kalenderjahr müssen bis zum 30. April des Folgejahres ausgegeben sein. Andernfalls verfallen die Mittel bzw. werden kurzfristig vom zentralen Qualitätssicherungsmittelausschuss (ZQA) „gerettet“ und für zentrale Maßnahmen genutzt.
01. Januar
Bereitstellung der Mittel
Möglichkeit Anträge per Mail zu stellen
30. September
Ende der Beantragungfrist für Fachschafts-QSM, Mittel der Fachschaft gehen an den ZQA
Zentrale Vergabe der restlichen Mittel
31. Dezember
Ende der Beantragung der Mittel des Jahres