Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel (QSM)

Die Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel (QSM) an Hoch­schu­len in Baden-Würt­tem­berg die­nen zur Ver­bes­se­rung der Leh­re und For­schung. Seit der Ein­füh­rung von QSM hat sich die Ver­wen­dung zu einem wich­ti­gen Bestand­teil der Qua­li­täts­si­che­rung an Hoch­schu­len entwickelt.

Inhalts­über­sicht die­ser Seite

Abschaf­fung der Stu­di­en­ge­büh­ren und Ein­füh­rung von Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel (QSM)

Frü­her muss­ten Stu­die­ren­de Stu­di­en­ge­büh­ren in Höhe von 500 € pro Semes­ter bezah­len. Seit dem Som­mer­se­mes­ter 2012 ent­fal­len die Gebüh­ren. Die Abschaf­fung der Stu­di­en­ge­büh­ren wur­de aus ver­schie­de­nen Grün­den in Angriff genom­men. Die Gebüh­ren wur­den als sozi­al unge­recht kri­ti­siert, da sie vor allem jene Stu­die­ren­den belas­te­ten, die aus weni­ger finan­zi­ell sta­bi­len Fami­li­en kamen. Es gab auch kri­ti­sche Stim­men, die argu­men­tier­ten, dass die Gebüh­ren eine Ein­schrän­kung für den Zugang zu Bil­dung darstellten.

Die Abschaf­fung der Stu­di­en­ge­büh­ren wur­de von der dama­li­gen Regie­rung von Baden-Würt­tem­berg beschlos­sen und umge­setzt. Sie argu­men­tier­te, dass Bil­dung ein Grund­recht sei und dass jeder unab­hän­gig von sei­ner finan­zi­el­len Situa­ti­on Zugang zu Bil­dung haben soll­te. Die Abschaf­fung soll­te auch zei­gen, dass die Regie­rung bereit ist, in die Bil­dung ihrer Bür­ger zu investieren.

Die Hoch­schu­len nut­zen jedoch die Stu­di­en­ge­büh­ren, um eine hohe Qua­li­tät des Stu­di­ums gewähr­leis­ten zu kön­nen. Damit es hier kei­ne Ein­bu­ßen gibt, kom­pen­siert Baden-Würt­tem­berg als ein­zi­ges Bun­des­land die ent­fal­len­den Ein­nah­men durch die Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel. Dadurch kann die Regie­rung sicher­stel­len, dass das Stu­di­um an den Hoch­schu­len in Baden-Würt­tem­berg wei­ter­hin von hoher Qua­li­tät ist und den Stu­die­ren­den eine gute Vor­be­rei­tung auf ihre beruf­li­che Zukunft bietet.

Buch mit Münzen vorne dran liegend, auf dem Buch befindet sich ein Münzstapel. Auf dem Münzstapel befindet sich eine Absolventenmütze.

Ent­schei­dung und Ver­wen­dung der Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel (QSM)

Bei den Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­teln han­delt es sich Gel­der, wel­che die Regie­rung in Baden-Würt­tem­berg kom­pen­siert, da kei­ne Stu­di­en­ge­büh­ren mehr erho­ben wer­den. Die Höhe die­ser Gel­der beträgt 280 € pro Semes­ter und Stu­die­ren­den. Es sind also kei­ne Gel­der des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schuss (AStA). Der AStA hat jedoch ein „bin­den­des Vor­schlags­recht“. Das heißt, dass vom Rek­to­rat auf Vor­schlag der Stu­die­ren­den­schaft für die Siche­rung der Qua­li­tät von Stu­di­um und Leh­re 11,764 % der Mit­tel zusätz­lich ver­ge­ben werden.

Die QSM dür­fen nur für zusätz­li­che Maß­nah­men im Bezug zum Stu­di­um und der Leh­re ver­wen­det wer­den. Die Maß­nah­men müs­sen den Stu­die­ren­den zugu­te­kom­men. Ein direk­ter Bezug zu Stu­di­um und Leh­re, der auch nach­voll­zieh­bar ist, ist daher wichtig.

Bei­spie­le hier­für sind:

  • zusätz­li­ches Lehr­per­so­nal bzw. Lehr­ver­an­stal­tun­gen (auch Tei­lung wegen hoher Anzahl Teilnehmer)
  • Anschaf­fung von Lern­ma­te­ri­al und Soft­ware zur Ergän­zung der Lehre
  • Aus­stat­tung Labore
  • Tuto­ri­en 
  • Anpas­sung an tech­ni­sche Anfor­de­run­gen (Ersatz von alten Gerä­ten, die für Leh­re gebraucht werden)
  • Ver­bes­se­rung des Ser­vice in Bibliotheken

Der Antrag für Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel (QSM)

Die Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel sind an Bedin­gun­gen geknüpft. Neben den Bedin­gun­gen wur­de an der Hoch­schu­le Heil­bronn ein Pro­zess und ein zeit­li­cher Ablauf defi­niert, um die Anträ­ge zu bear­bei­ten. Die Anträ­ge wer­den von der Haus­halts­be­auf­trag­ten des AStA nach den Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten (VwV) bear­bei­tet. Im Pro­zess mit­ein­be­zo­gen sind auch die Fach­schaf­ten bzw. der zen­tra­le Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel­aus­schuss (ZQA) und das Dekanat.

Der Ablauf/Prozess für die Antragsstellung


Vor­schlä­ge

  • Anträ­ge von Fakul­tä­ten und Mit­ar­bei­ten­den wer­den aus­schließ­lich per E‑Mail direkt bei der Haus­halts­be­auf­trag­te des AStA eingereicht.
  • Anträ­ge müs­sen mit dem aus­ge­füll­ten Antrags­for­mu­lar ein­ge­reicht werden.
  • E‑Mailadresse: qsmasta.hs-heilbronn.de


Prü­fung

  • Die Haus­halts­be­auf­trag­te prüft die Anträ­ge nach den VwV und gibt den Fachschaften/ZQA Rückmeldung
  • Fachschaften/ZQA ent­schei­den dann auf­grund der Sachlage

Infor­ma­ti­on

  • Das Deka­nat wird über den durch die Fach­schaft geneh­mig­ten Vor­schlag infor­miert und gibt die Bestel­lung, den Lehr­auf­trag etc. auf.
  • Im Anschluss erhal­ten die Antrags­stel­len­den eine Rückmeldung.
  • Das FInanz­re­fe­rat der betref­fen­den Fakul­tät erhält den geneh­mig­ten Vorschlag.

Zeit­li­cher Ablauf der Anträge

Die Mit­tel für das Kalen­der­jahr müs­sen bis zum 30. April des Fol­ge­jah­res aus­ge­ge­ben sein. Andern­falls ver­fal­len die Mit­tel bzw. wer­den kurz­fris­tig vom zen­tra­len Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel­aus­schuss (ZQA) „geret­tet“ und für zen­tra­le Maß­nah­men genutzt.


01. Janu­ar

Bereit­stel­lung der Mittel

Mög­lich­keit Anträ­ge per Mail zu stellen

30. Sep­tem­ber

Ende der Bean­tra­gung­frist für Fach­schafts-QSM, Mit­tel der Fach­schaft gehen an den ZQA

Zen­tra­le Ver­ga­be der rest­li­chen Mittel

31. Dezem­ber

Ende der Bean­tra­gung der Mit­tel des Jahres