Kos­ten­lo­se Steuerberatung

Mal wie­der kein Plan, wie du dei­ne Steu­er­erklä­rung machen sollst? Oder ist dir ein­fach nicht ganz klar, was du eigent­lich alles von der Steu­er absetz­ten kannst? Die kos­ten­lo­se Steu­er­be­ra­tung hilft dir wei­ter! Sie ist ein Ange­bot des AStA der Hoch­schu­le Heil­bronn in Zusam­men­ar­beit mit der Steu­er­kanz­lei Peter Schrö­der (für HN, don­ners­tags) und der Steu­er­kanz­lei Ralph Ben­ner (für SHA/KÜN, diens­tags und donnerstags).

Und natür­lich ist eines klar: Alles, was du mit dem Steu­er­be­ra­ter besprichst, wird selbst­ver­ständ­lich ver­trau­lich behandelt!


Das Ange­bot gilt nur für imma­tri­ku­lier­te Stu­die­ren­de der Hoch­schu­le Heil­bronn!


Ter­mi­ne und Anmel­dung für die kos­ten­lo­se Steuerberatung

Ter­mi­ne in Heilbronn

Die Bera­tungs­ter­mi­ne wer­den immer Don­ners­tags und online durch­ge­führt. Sie sind auf 20 min begrenzt und fin­den jeweils zwi­schen 15:00 und 17:00 Uhr statt:

  1. Ter­min: 30. März 2023
  2. Ter­min: 20. April 2023
  3. Ter­min: 04. Mai 2023
  4. Ter­min: 25. Mai 2023
  5. Ter­min: 22. Juni 2023

Ter­mi­ne in KÜN/SHA

Die Bera­tungs­ter­mi­ne wer­den immer Mitt­wochs online durch­ge­führt. Sie sind auf 20 min begrenzt und fin­den jeweils zwi­schen 16:00 und 18:00 Uhr statt.

  1. Ter­min: 22. März 2023
  2. Ter­min: 10. Mai 2023
  3. Ter­min: 07. Juni 2023
  4. Ter­min: 21. Juni 2023
Foto von olia dani­le­vich: https://www.pexels.com/de-de/foto/mathematik-technologie-display-geschaft-5466793/

FAQ´s zum The­ma Steuererklärung/Steuerberatung

An sich gibt es kei­ne Pflicht zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung für Stu­die­ren­de. Aller­dings gibt es auch Aus­nah­men und beden­ke, dass es sich auch oft loh­nen kann, eine Steu­er­erklä­rung abzugeben.

Eine Steu­er­erklä­rung musst du dann ein­rei­chen, wenn du bei meh­re­ren Arbeit­ge­bern ange­stellt warst und/oder wenn du Ein­nah­men erzielst, wel­che über den Grund­frei­be­trag in Höhe von 9.984 € (2022) pro Jahr lie­gen. Die­se Ein­nah­men kön­nen z.B. erzielt werden:

  • durch selbst­stän­di­ge oder frei­be­ruf­li­che Tätigkeiten.
  • durch Miet­ein­nah­men oder Kapitalerträge.

Wenn du eine Steu­er­erklä­rung abge­ben möch­test, dann muss die­se zum 31. Juli des dar­auf­fol­gen­den Jah­res bei dei­nem Finanz­amt vorliegen.

Aller­dings wur­de die Frist, auf­grund von Coro­na, für die Abga­be der Erklä­rung aus 2021 bis zum 31. Okto­ber verlängert. 

Die Steu­er­erklä­rung ist dort ein­zu­rei­chen, wo du auch mit dei­nem Wohn­sitz gemel­det bist.

Es lohnt sich sobald du Ein­nah­men durch z.B. einen Feri­en­job oder ein bezahl­tes Prak­ti­kum erzielt hast. Denn in die­sen Fäl­len wur­de dir von dei­nem Gehalt Lohn­steu­er abge­zo­gen, die du dir zurück­ho­len kannst. Auch kannst du dir alle Aus­ga­ben, die ein­deu­tig im Zuge einer Aus­bil­dung oder eines Stu­di­ums ent­ste­hen, durch die soge­nann­ten Wer­bungs­kos­ten zurück­ho­len. Beson­ders loh­nend ist die Steu­er­erklä­rung übri­gens für alle, die ein Zweit­stu­di­um machen, denn anders als im Erst­stu­di­um kannst du die Aus­ga­ben für dein Zweit­stu­di­um in dei­ner Steu­er­erklä­rung als Wer­bungs­kos­ten absetzen.

(Quel­le: https://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsrahmen/steuererklaerung-studenten)

Wer­bungs­kos­ten sind alle dei­ne Aus­ga­ben, wel­che in Ver­bin­dung mit dei­nem Stu­di­um oder aber auch Aus­bil­dung stehen.

Zu den klas­si­schen Stu­di­en­kos­ten, wel­che du als Wer­bungs­kos­ten, anrech­nen las­sen kannst, zäh­len unter anderem:

  • Semes­ter­bei­trä­ge und Studiengebühren
  • Fahrt­kos­ten zwi­schen Woh­nung und Uni oder Bibliothek
  • Stu­di­en­fahr­ten und Exkursionen
  • Aus­lands­se­mes­ter oder Praktika
  • Fach­li­te­ra­tur und Arbeits­mit­tel (Ord­ner, Schreib­uten­si­li­en etc.)
  • Dru­cken und Bin­den von Abschluss- und Seminararbeiten
  • Dru­cker, Lap­top, Smart­phone & Co.

Beach­te jedoch, dass du hier­zu die Bele­ge und Quit­tun­gen auf­be­wah­ren musst. Denn das Finanz­amt kann von dir einen Nach­weis der Aus­ga­ben verlangen.