Kostenlose Steuerberatung

Mal wieder kein Plan, wie du deine Steuererklärung machen sollst? Oder ist dir einfach nicht ganz klar, was du eigentlich alles von der Steuer absetzten kannst? Die kostenlose Steuerberatung hilft dir weiter! Sie ist ein Angebot des AStA der Hochschule Heilbronn in Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Peter Schröder (für HN, donnerstags) und der Steuerkanzlei Ralph Benner (für SHA/KÜN, dienstags und donnerstags).

Und natürlich ist eines klar: Alles, was du mit dem Steuerberater besprichst, wird selbstverständlich vertraulich behandelt!


Das Angebot gilt nur für immatrikulierte Studierende der Hochschule Heilbronn!


Termine und Anmeldung für die kostenlose Steuerberatung

Termine in Heilbronn

Die Beratungstermine werden immer Donnerstags und online durchgeführt. Sie sind auf 20 min begrenzt und finden jeweils zwischen 15:00 und 17:00 Uhr statt:

  1. Termin: 30. März 2023
  2. Termin: 20. April 2023
  3. Termin: 04. Mai 2023
  4. Termin: 25. Mai 2023
  5. Termin: 22. Juni 2023

Termine in KÜN/SHA

Die Beratungstermine werden immer Mittwochs online durchgeführt. Sie sind auf 20 min begrenzt und finden jeweils zwischen 16:00 und 18:00 Uhr statt.

    1. Termin: 22. März 2023
    2. Termin: 10. Mai 2023
    3. Termin: 07. Juni 2023
    4. Termin: 21. Juni 2023

FAQ´s zum Thema Steuererklärung/Steuerberatung

An sich gibt es keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Studierende. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und bedenke, dass es sich auch oft lohnen kann, eine Steuererklärung abzugeben.

Eine Steuererklärung musst du dann einreichen, wenn du bei mehreren Arbeitgebern angestellt warst und/oder wenn du Einnahmen erzielst, welche über den Grundfreibetrag in Höhe von 9.984 € (2022) pro Jahr liegen. Diese Einnahmen können z.B. erzielt werden:

  • durch selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten.
  • durch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Wenn du eine Steuererklärung abgeben möchtest, dann muss diese zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres bei deinem Finanzamt vorliegen.

Allerdings wurde die Frist, aufgrund von Corona, für die Abgabe der Erklärung aus 2021 bis zum 31. Oktober verlängert.

Die Steuererklärung ist dort einzureichen, wo du auch mit deinem Wohnsitz gemeldet bist.

Es lohnt sich sobald du Einnahmen durch z.B. einen Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum erzielt hast. Denn in diesen Fällen wurde dir von deinem Gehalt Lohnsteuer abgezogen, die du dir zurückholen kannst. Auch kannst du dir alle Ausgaben, die eindeutig im Zuge einer Ausbildung oder eines Studiums entstehen, durch die sogenannten Werbungskosten zurückholen. Besonders lohnend ist die Steuererklärung übrigens für alle, die ein Zweitstudium machen, denn anders als im Erststudium kannst du die Ausgaben für dein Zweitstudium in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

(Quelle: https://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsrahmen/steuererklaerung-studenten)

Werbungskosten sind alle deine Ausgaben, welche in Verbindung mit deinem Studium oder aber auch Ausbildung stehen.

Zu den klassischen Studienkosten, welche du als Werbungskosten, anrechnen lassen kannst, zählen unter anderem:

  • Semesterbeiträge und Studiengebühren
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
  • Studienfahrten und Exkursionen
  • Auslandssemester oder Praktika
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel (Ordner, Schreibutensilien etc.)
  • Drucken und Binden von Abschluss- und Seminararbeiten
  • Drucker, Laptop, Smartphone & Co.

Beachte jedoch, dass du hierzu die Belege und Quittungen aufbewahren musst. Denn das Finanzamt kann von dir einen Nachweis der Ausgaben verlangen.