Hier beantworten wir euch Fragen, welche sich auf spezielle Semester beziehen.
Am Mittwoch, den 27.05.2020 fand die Fragerunde zur aktuellen Corona-Situation mit der Hochschulleitung und den Dekanen statt. Wir haben eure wichtigsten Fragen gestellt und Antworten erhalten. Klickt hier für die Ergebnisse:
Die Antworten auf eure Fragen findet ihr hier:
Diese Entscheidung liegt bei Theresia Bauer, der Ministerin von BaWü.
Laut Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird das Sommersemester 2020 in Baden-Württemberg kein „Null“- oder „Nicht-Semester“. Das Sommersemester soll kein verlorenes Semester sein. Das heißt, dass – nach aktuellem Stand – die für dieses Semester geplanten Prüfungen stattfinden und abgelegt werden müssen. Der Prüfungszeitraum startet am 3. Juli und dauert bis 23. Juli 2020. (Quelle: https://www.hs-heilbronn.de/corona/faq)
Der Anmeldezeitraum für die Prüfungsleistungen im Sommersemester bleibt wie geplant vom 17. April bis 4. Mai 2020. Ab 17. April können Sie sich hier online anmelden. (Quelle: https://www.hs-heilbronn.de/corona/faq)
Da es noch keine genaueren Informationen gibt, empfiehlt es sich, sich erstmal zu bewerben und zu versuchen einen Praktikumsplatz zu bekommen. Sobald es hier mehr Infos zu gibt, wird dies von der Hochschule bekannt gegeben. Stand: 15. April 2020
Die Petition wurde von der Studierendenvertretung der Hochschule München initiiert, auf Grund der Probleme durch die Corona-Krise. Die aktuellen ungleichen Rahmenbedingungen durch soziale, wirtschaftliche und fachliche Nachteile betreffen uns alle, daher setzt sich die Petition dafür ein, dass diese Semester nicht als reguläres Semester gezählt wird. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Newsletter oder unter https://www.change.org/p/hochschulrektorenkonferenz-kann-semester-gleiche-chancen-für-alle-studierenden
Die Petition richtet sich an die KMK (Kultusministerkonferenz) und die HRK (Hochschulrektorenkonferenz) – das sind die Zusammenschlüsse der Hochschulen und der für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Minister*innen.
Nein, da im Mai nach aktuellem Stand weniger Tage zur Verfügung stehen und bis dahin Prüfungsformen eventuell geändert sind, lässt sich der Plan nicht übernehmen.
Die Prüfungstermine werden in der KW 16 im StarPlan veröffentlicht.
Ja, dies ist jedoch von den Prüfern beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Sobald diese Änderung genehmigt ist, können individuelle Prüfungsleistungen auch schon vor dem 3. Mai abgenommen werden, wenn der Prüfling einverstanden ist.
Allerdings kann die Prüfungsform nur einheitlich für die Veranstaltung gewählt werden. Es ist also nicht möglich, für einen Teil der Studierenden eine alternative Prüfungsform und für die anderen eine Klausur im Mai festzulegen.
Ja, der Senat hat eine vorlesungsfreie Vorbereitungszeit von einer Woche vom 26. – 30. April 2021 beschlossen.
Grundsätzlich ja, aber hierbei kann es Änderungen geben, da dies von den jeweiligen Dozenten abhängig ist. Bitte sprecht dies mit den jeweiligen Dozenten ab.
Nein, da eine Zwischenleistung nicht die gesamte Note darstellen kann. Beispielsweise kann eine bereits erbrachte Hausaufgabe oder Präsentation nicht im Nachhinein als Prüfung aufgewertet werden.
Eine Lösung für Zwischenleistung gibt es noch nicht wird jedoch erarbeitet.
Nein, die Präsenzprüfungen wurden verschoben. Der Prüfungszeitraum besteht weiterhin für einzelne Prüfungen, welche schon vor der Verschiebung der Prüfungsphase auf Alternativen umgestellt wurden.
Dozenten*in müssen bis Ende der KW15 eine Änderung beantragt haben.
Der Prüfungsplan wird in der KW16 veröffentlicht werden. Die Dozent*innen sollten euch aber nach Möglichkeit vorherbekannt geben, wie die Prüfungen durchgeführt werden.