Einige der folgenden Informationen beziehen sich auf den Stand vor dem WiSe 2021/22.
Hier beantworten wir euch Fragen zum Semesterbeitrag und Studienende.
Semesterbeitrag
Nein, werden sie nicht. Wenn du jedoch eine Prüfung nicht bestanden hast, kannst du diese im SoSe21 nicht wiederholen, wenn du den Semesterbeitrag nicht gezahlt hast. Somit haben Studierende hier die Eigenverantwortung.
Nein, wenn jedoch eine Prüfung nicht bestanden wird, kann diese im SoSe21 nicht wiederholt werden, wenn man dafür nicht immatrikuliert ist. Somit haben Studierende hier die Eigenverantwortung.
Ja, weitere Informationen findest du hier:
Der AStA oder die Hochschule hat hierbei keine Entscheidungshoheit. Der AStA kann nur über den Betrag von 25 € entscheiden. Dieser wird unter anderem für die Deckung der Personalkosten benötigt.
Wichtig: Das Druckkontingent von 40 € wird nicht über die Semesterbeiträge finanziert, sondern ist ein “Geschenk” der Hochschule/Fakultäten oder von anderen Fördermöglichkeiten.
Es gibt leider keine Möglichkeit diese Kosten geltend zu machen.
Nein, musst du nicht. Wenn du jedoch eine Prüfung nicht bestanden hast, kannst du diese im SoSe21 nicht wiederholen, wenn du den Semesterbeitrag nicht gezahlt hast. Somit haben Studierende hier die Eigenverantwortung.
Studierende
Wenn zum Studienabschluss noch Prüfungsleistungen fehlen, zu denen sich der/die Studierende im aktuellen WiSe 20/21 auch tatsächlich angemeldet hat, d.h. der Wille zum Studienabschluss eindeutig und nachweislich zu erkennen ist und die BT oder MT bereits angemeldet ist oder dies erfolgt bis spätestens 28. Februar, dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden, sodass es zu keinen offenen Prüfungen kommt.
Wenn zum Studienabschluss noch Prüfungsleistungen fehlen, zu denen sich der/die Studierende im aktuellen WiSe20/21 auch tatsächlich angemeldet hat, d.h. der Wille zum Studienabschluss eindeutig und nachweislich zu erkennen ist und die BT oder MT bereits angemeldet ist oder dies erfolgt bis spätestens 28. Februar, dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden, sodass es zu keinen offenen Prüfungen kommt. Es müssen aber in jedem Fall alle erforderlichen ECTS erbracht werden.
Ist die BT bereits angemeldet oder dies erfolgt bis spätestens 28. Februar, dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden.
Wenn zum Studienabschluss noch Prüfungsleistungen fehlen, zu denen sich der/die Studierende im aktuellen WiSe20/21 auch tatsächlich angemeldet hat, d.h. der Wille zum Studienabschluss eindeutig und nachweislich zu erkennen ist und die BT bereits angemeldet ist oder dies erfolgt bis spätestens 28. Februar, dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden, sodass es zu keinen offenen Prüfungen kommt. Durch die Corona-Satzung sind alle Fristen ausgesetzt.
Wenn zum Studienabschluss noch Prüfungsleistungen fehlen, zu denen sich der/die Studierende im aktuellen WiSe20/21 auch tatsächlich angemeldet hat, d.h. der Wille zum Studienabschluss eindeutig und nachweislich zu erkennen ist und die BT bereits angemeldet ist oder dies erfolgt bis spätestens 28. Februar, dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden, sodass es zu keinen offenen Prüfungen kommt. So ist ein Abschluss im März möglich.
Wenn zum Studienabschluss noch Prüfungsleistungen fehlen, zu denen sich der/die Studierende im aktuellen WiSe 20/21 auch tatsächlich angemeldet hat, d.h. der Wille zum Studienabschluss eindeutig und nachweislich zu erkennen ist und die BT bereits angemeldet ist oder dies erfolgt bis spätestens 28. Februar, dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden, sodass es zu keinen offenen Prüfungen kommt. So ist ein Abschluss im März möglich.
Prinzipiell gehört die Prüfungsphase im Mai prüfungsrechtlich aber auch in das WiSe20/21, so kommt es zu keinem zusätzlichen Fachsemester.
Aktuelle Informationen zu den wieder eingesetzten Fristen erfolgen per Mail über das Rektorat.
Stand SoSe 2021:
Die Abgabefristen sind durch den Notbetrieb der Hochschule ausgesetzt. Kolloquien können per WebEx abgehalten werden.
Nein, die Prüfungen, die im Mai geschrieben werden, zählen zum WiSe20/21 und bei erfolgreichem Abschluss wäre dies dein letztes Semester das gezählt wird. Die letzte erbrachte Prüfungsleistung bestimmt dein Abschlusssemester.
Aktuell wird über einen Vermerk nachgedacht.
Die Frage befindet sich noch in Klärung. Wir bemühen uns schnellstmöglich um eine Antwort.