FAQ – Praxis- und Auslandssemester

Die folgenden Informationen beziehen sich hauptsächlich auf den Stand vor dem WiSe 2021/22.

Hier beantworten wir euch alle Fragen zum Praxis- und Auslandssemester.

Auslandssemester

Wer ein Erasmus+ Stipendium hat, hat die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen die Kosten wie im Grant Agreement vereinbart erstatten zu lassen. Hierzu sollten Studierende Kontakt zu ihren Heimathochschulen aufnehmen. Auf den Seiten der Nationalen Agentur für Erasmus+ des DAAD gibt es viele weiterführende Informationen für alle Erasmus+ Studierenden:  Förderung des Erasmus Programms in der Corona-Zeit 

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat für seine Stipendiatinnen und Stipendiaten im Ausland und im Inland Maßnahmen in Kraft gesetzt, die einen flexiblen Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Herausforderungen ermöglichen. Sie können ihren Auslandsaufenthalt abbrechen, unterbrechen und nach Hause zurückkehren oder das Auslandsstudium online von Deutschland aus fortführen. In Fällen, in denen die Förderung ausgelaufen ist, eine Rückkehr ins Heimatland aber aufgrund fehlender Flugverbindungen nicht möglich ist, kann das Stipendium monatsweise verlängert werden. 

Der DAAD informiert kontinuierlich unter folgendem Link: DAAD Information Coronavirus   

Solltest du, warum auch immer im Mai nicht an die Hochschule kommen können, so fällst du unter die Härtefallregelungen.

Solltest du als Incoming zu uns an die Hochschule gekommen sein, so fällst du unter die Härtefallregelungen und die Prüfungsform kann auf Antrag geändert werden. 

Ja, grundsätzlich kannst du dein Auslandsemester trotz offener Prüfungsleistung absolvieren. Du solltest hierzu Kontakt mit deinem Auslandsbeauftragen aufnehmen und ihm die Situation schildern. Solltest du an der Prüfungsleistung z.B. im Mai nicht teilnehmen können, kannst du einen Härteantrag stellen. Hierbei wird dich dein Auslandsbeauftragte der HHN unterstützen. 

Ja. Das Grundstudium muss vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen sein.

Praxissemester

Der Senat hat für das SoSe 21 die entsprechende Regelung in der Studien- und Prüfungsordnung aufgehoben, so dass im Praktischen Studiensemester auch Erstversuche unternommen werden können. Wiederholungsprüfungen waren bisher auch möglich.

Über die Corona-Satzung wird es möglich sein, die nötige Anzahl an Arbeitstagen für eine Anrechnung zu verringern. Dies gilt bis jetzt aber nur für den Prüfungszeitraum im Mai. Für das restliche Semester muss dies gegebenenfalls noch vom Senat beschlossen werden.

Für Auslandspraktika können jetzt Härteanträge gestellt werden. Auch für Inlandspraktika können Härteanträge gestellt werden. Sollten sich unbillige bzw. unzumutbare Konstellationen ergeben, sollte man sich am besten zuerst mit dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung setzen.

Für Auslandspraktika können jetzt Härteanträge gestellt werden. Auch für Inlandspraktika können Härteanträge gestellt werden. Sollten sich unbillige bzw. unzumutbare Konstellationen ergeben, sollte man sich am besten zuerst mit dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung setzen.

Ja, dies ist individuell möglich. Zudem kann auch ein Härtefall beantragt werden.

Ja, wenn nötig können Härtefallanträge gestellt werden. Für Auslandspraktika können jetzt Härteanträge gestellt werden. Auch für Inlandspraktika können Härteanträge gestellt werden. Sollten sich unbillige bzw. unzumutbare Konstellationen ergeben, sollte man sich am besten zuerst mit dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung setzen.

Die Studierenden müssen sich bei den Einladungen hierzu beim Studiengang und/oder Prüfer*in melden.