Hier beantworten wir die Fragen zu den Fristen in Bezug auf die Bachelor- und Master-Thesis.
Durch die Regelung der Landesregierung habt ihr aktuell bis zum 7. Semester Zeit. Dies gilt nur für Studierende welche im SoSe 2020, dem WiSe 2020/21 oder dem SoSe 2021 an der Hochschule Heilbronn immatrikuliert waren. Je Corona-Semester erfolgt eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester.
Da die Corona-Satzung nicht mehr gültig ist sind auch die Fristen und Bedingungen für den Studienverlauf wieder eingesetzt. Das bedeutet, dass maximal 3 Prüfungen aus dem Grundstudium offen sein dürfen, um im WiSe 2021/22 mit dem Hauptstudium zu beginnen.
Stand SoSe 2021:
Ja.(vgl. Härtefallregelung Absatz 4.)
Da die Corona-Satzung nicht mehr gültig ist sind auch die Fristen und Bedingungen für den Studienverlauf wieder eingesetzt.
Für Abschlussarbeiten, die zwischen dem 18. März 2020 und dem 15. August 2021 ausgegeben wurden, gilt, dass diese bis spätestens 15. Dezember 2021 (Bachelor Thesis) bzw. 15. Februar 2022 (Master Thesis) abzugeben sind.
Studierende, die eine Abschlussarbeit bearbeiten, deren Ausgabe vor dem 18. März 2020 liegt, wenden sich bitte an das Prorektorat für Studium und Lehre, damit die Abgabefrist berechnet werden kann.
Ein Rücktritt ist weiterhin bis 4 Tage vor der individuellen Prüfung möglich.