FAQ – Finanzielle Unterstützung

Hier beantworten wir euch alle Fragen zu finanziellen Themen, wie z.B. Bafög.

Diese Informationen beziehen sich auf den Stand vor dem WiSe 2021/22 und sind eventuell nicht mehr aktuell.

Ab dem 8. Mai 2020 erhalten Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit temporär mit einem Zinssatz von 0 %. Für alle, die den Studienkredit bereits nutzen, hat die KfW wegen der Corona-Pandemie die Frist zur Einreichung von Verlängerungsbescheinigungen, Studienbescheinigungen und Leistungsnachweisen verlängert. 


Ein KfW-Studienkredit  ist ein Förderkredit, bei dem du jeden Monat 100 bis 650 Euro auf das Girokonto erhältst – unabhängig von deinem Einkommen und von deinen Eltern. 

BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Damit ist die staatliche finanzielle Unterstützung im Studium gemeint. Grundsätzlich können Studierende an Hochschulen BAföG beantragen.
Ob du BAföG bekommst und wie viel, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:

  • deiner Wohnsituation
  • dem Einkommen deiner Eltern
  • einem eventuellen Nebenjob
  • deinem Vermögen

Den monatlichen Betrag für Studierende gibt es zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das du später zurückzahlen musst, und zur Hälfte als Zuschuss. Im BAföG Studierendenflyer findest du detaillierte Informationen.


Beim Studierendenwerk Heidelberg Studierendenwerk Heidelberg kannst du den Antrag stellen. Normalerweise wird bei der Berechnung des BAföG das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt. Wenn jetzt, zum Beispiel wegen Kurzarbeit auf Grund der COVID-19-Pandemie, Eltern einen Teil ihres Einkommens verlieren, dann kann das für BAföG-Bezieher berücksichtigt werden! Studierende müssen einen sog. Aktualisierungsantrag stellen, auf dem die Eltern die Angaben zu ihrem Einkommen machen und auch unterschreiben müssen. Den Aktualisierungsantrag gibt es unter Alle Antragsformulare  (Formblatt 7).

Ja. Die Zeit, die an der Hochschule wegen der Pandemie nicht unterrichtet wird, wird als vorlesungsfreie Zeit betrachtet und BAföG wird bis auf weiteres weiterbezahlt. Aber wenn es Online-Kurse gibt, sind diese Pflicht.

Wird die Regelstudienzeit überschritten, weil die Prüfung wegen der Pandemie ausfällt, wird das BAföG in den allermeisten Fällen weiterbezahlt.

  • Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, können Anspruch auf Sozialleistungen haben (Arbeitslosengeld II, Wohngeld). Hierfür ist regelmäßig die Beurlaubung vom Studium Voraussetzung. Sind Studierende nicht beurlaubt, besteht die Möglichkeit, eine darlehensweise Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchzu beantragen. In der aktuellen Situation kommt die Annahme eines besonderen Härtefalls in Betracht, sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten ist. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen trifft das jeweils zuständige Jobcenter im Einzelfall.
  • Weitere Informationen und das für dich zuständige Jobcenter findest du hier: Arbeitsagentur Grundsicherung in der Corona-Zeit

Auf Online-Jobportalen.
Die gibt es auch speziell für Studierende, auch mit regionalem Fokus. Aktuell gibt es Bereiche, die erhöhten Personalbedarf haben. Versucht euch aktiv dort zu bewerben: 

Lieferdienste für Essen und Getränke 

  • Supermärkte
  • Lebensmittelgeschäfte 
  • Logistikunternehmen
  • Reinigungsfirmen 
  • Tankstellen
  • Landwirtschaft »hier wurde für Erntehelfer*innen ein neues Portal gestartet: Das Land hilft