Seit dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer der Hochschule Heilbronn nach § 4a E‑Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E‑Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Überschreitet eine Rechnung diese Grenze, dürfen wir Sie nur noch als E‑Rechnung über das Service-Portal annehmen.
Kurzinformation zur E‑Rechnung
Sie stellen uns eine Rechnung über 1.000 EUR netto? Verwenden Sie dazu bitte ausschließlich den zentralen Rechnungseingang für Auftragnehmer von Kommunen oder Behörden des Lande unter Angabe unserer Leitweg-ID.
Wichtig: Es ist keine Registrierung notwendig! Sie benötigen lediglich eine Rechnung im Format XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD 2.0 – 2.1.1 sowie unsere Leitweg-ID im Feld Buyer-Reference (BT-10). Die Rechnung kann direkt über das Serviceportal hochgeladen oder per Mail an die zentrale Rechnungsstelle (rechnung∂service-bw.bwl.de) geschickt werden.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline: 0711/21 844 599
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Leitweg-ID
Studierendenschaft der Hochschule Heilbronn: 08-A3460-52
