
Durch die Änderung der Corona-Verordnung, welche in der Sitzung am 24. Januar 2023 beschlossen wurde, hat das baden-württembergische Landeskabinett die Aufhebung der Maskenpflicht beschlossen. Dies betrifft die Bereiche des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.
Maske weiterhin empfohlen
Viele dürfte die Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV freuen, allerdings wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Das gilt vor allem für Personen, welche erkrankt oder angeschlagen sind sowie in geschlossenen Räumlichkeiten.
In der Pressemitteilung vom 24. Januar 2023 des Landes Baden-Württemberg appelliert Minister Hermann an die Eigenverantwortung der Menschen: „Wer freiwillig sich und andere schützen möchte, kann weiterhin Maske tragen.“ Mund-Nasen-Bedeckungen helfen nicht nur beim Schutz vor dem Coronavirus, sondern sie wehren auch Erkältungs- oder Grippe-Viren ab. „Wenn Sie sich krank oder erkältet fühlen, tragen Sie weiterhin Maske oder bleiben Sie am besten zu Hause.“