Anfang April 2022 hat die Bundesregierung eine neue Reform auf den Weg gebracht. Ziel ist es, BAföG mehr Menschen zugänglich zu machen und somit auch attraktiver, moderner und flexibler zu gestalten. Dadurch sollen mehr jungen Menschen und Erwachsenen bessere Bildungschancen geboten werden, unabhängig von ihrer Herkunft und finanziellen Situation. Die Änderungen sollen bereits zum Wintersemester in Kraft treten, bevor das jedoch geschieht, muss der Bundesrat noch abschließend grünes Licht geben.
Was ändert sich durch die neue Reform?
Der Zugang zur Förderung soll für mehr Menschen geöffnet werden. Vorgesehen sind deshalb weitreichende Maßnahmen, darunter:
- Die Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 Euro.
- Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts angehoben und vereinheitlicht.
- Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG vereinfacht. Er soll nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
- Künftig sollen einjährige in sich abgeschlossene Auslandsstudiengängen gefördert werden, auch wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert werden.
- Außerdem wird die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eingeräumt.
Um bei bundesweiten gravierenden Krisensituationen wie beispielsweise die Corona-Pandemie schneller handeln zu können, kann die Bundesregierung künftig die Förderungsdauer des BAföG bei Bedarf entsprechend angemessen verlängern.
Auszug aus: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/bafoeg-reform-antrag-2022912
Die Neuerungen für Studierende im Überblick
Bereich | alt | neu | Differenz |
---|---|---|---|
Grundbedarf | 427 € | 452 € | + 24 € |
Mietzuschlag (alleinlebend) | 325 € | 360 € | + 35 € |
Mietzuschlag (bei Eltern lebend) | 56 € | 59 € | + 3 € |
Höchsatz im Monat* | 752 € | 812 € | + 60 € |
Kinderzuschlag (pro Kind) | 150 € | 160 € | + 10 € |
Krankenkassenzuschlag** | 84 € | 94 € | + 10 € |
Pflegeversicherungszuschlag** | 25 € | 28 € | + 3 € |
Freibetrag Elterneinkommen (verheiratet) | 2.000 € | 2.415 € | + 20 % |
Freibetrag eigenes Einkommen (Minijob) | 450 € | 520 € | + 70 € |
Altersgrenze | 30 Jahre | 45 Jahre | + 15 Jahre |
Vermögensfreibetrag bis 30 Jahren | 8.200 € | 15.000 € | + 6.800 € |
Vermögensfreibetrag ab 30 Jahren | 8.200 € | 45.000 € | + 36.800 € |
*Gesamtbetrag, welchen man maximal monatlich erhalten kann. Ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung.
** Für alle über 30 Jahren (keine studentische Krankenversicherung mehr möglich) steigt der Bedarf bei KV auf bis zu 167 € und bei PV auf bis zu 38 €.
Notfallmechanismus für BAföG
Krisensituationen sind immer eine große Herausforderung, aber vorallem für Personen, die auf Förderungen angewiesen sind. Daher hat das Bundeskabinett Mitte Mai für BAföG einen Notfallmechanismus beschlossen. Damit sollen Studierende und Auszubildende in künftigen Krisen schneller und gezielter unterstützt werden.
Das heißt also, dass sobald es auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Einbrüche gibt und daraus resultierend es keine Möglichkeit für Auszubildende und Studierende gibt eine Nebentätigkeit auszuüben, dann soll der Notfallmechanismus greifen. Das beste Beispiel für solch eine Krisensituation ist die Corona-Pandemie, welche zur Folge hatte, dass unzählige Nebentätigkeiten nicht mehr möglich waren / sind.
Zusätzlich gibt es eine Nothilfeförderung, welche denen zur Verfügung steht, die aus persönlichen Gründen keinen Anspruch auf BAföG haben. Beispiele für persönliche Gründe sind:
- Überschreitung der Förderungshöchstdauer
- späterer Fachrichtungswechsel
- fehlende Leistungsnachweise
- Personen jenseits der Altersgrenze, in Zweitausbildungen oder in Teilzeit
Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/bafoeg-reform-antrag-2022912
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2022.php
