BAföG-Reform beschlos­sen: Was ändert sich?

Anfang April 2022 hat die Bun­des­re­gie­rung eine neue Reform auf den Weg gebracht. Ziel ist es, BAföG mehr Men­schen zugäng­lich zu machen und somit auch attrak­ti­ver, moder­ner und fle­xi­bler zu gestal­ten. Dadurch sol­len mehr jun­gen Men­schen und Erwach­se­nen bes­se­re Bil­dungs­chan­cen gebo­ten wer­den, unab­hän­gig von ihrer Her­kunft und finan­zi­el­len Situa­ti­on. Die Ände­run­gen sol­len bereits zum Win­ter­se­mes­ter in Kraft tre­ten, bevor das jedoch geschieht, muss der Bun­des­rat noch abschlie­ßend grü­nes Licht geben.

Was ändert sich durch die neue Reform?

Der Zugang zur För­de­rung soll für mehr Men­schen geöff­net wer­den. Vor­ge­se­hen sind des­halb weit­rei­chen­de Maß­nah­men, darunter:

  • Die Erhö­hung der Frei­be­trä­ge um 20,75 Pro­zent, die Anhe­bung der Bedarfs­sät­ze um 5,75 Pro­zent sowie die Anhe­bung des Wohn­zu­schlags für Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger, die nicht bei den Eltern woh­nen, auf 360 Euro.
  • Zugleich wird die Alters­gren­ze auf 45 Jah­re zu Beginn des zu för­dern­den Aus­bil­dungs­ab­schnitts ange­ho­ben und vereinheitlicht.
  • Dar­über hin­aus wird die digi­ta­le Bean­tra­gung des BAföG ver­ein­facht. Er soll nach der Umset­zung kom­plett digi­tal ange­bo­ten werden.
  • Künf­tig sol­len ein­jäh­ri­ge in sich abge­schlos­se­ne Aus­lands­stu­di­en­gän­gen geför­dert wer­den, auch wenn sie kom­plett in Dritt­staa­ten (außer­halb der EU) absol­viert werden.
  • Außer­dem wird die Mög­lich­keit eines Erlas­ses der Dar­le­hens­rest­schuld nach 20 Jah­ren auch für Rück­zah­lungs­ver­pflich­te­te in Alt­fäl­len eingeräumt.

Um bei bun­des­wei­ten gra­vie­ren­den Kri­sen­si­tua­tio­nen wie bei­spiels­wei­se die Coro­na-Pan­de­mie schnel­ler han­deln zu kön­nen, kann die Bun­des­re­gie­rung künf­tig die För­de­rungs­dau­er des BAföG bei Bedarf ent­spre­chend ange­mes­sen verlängern.

Aus­zug aus: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/bafoeg-reform-antrag-2022912

Die Neue­run­gen für Stu­die­ren­de im Überblick

BereichaltneuDif­fe­renz
Grund­be­darf427 €452 €+ 24 €
Miet­zu­schlag (allein­le­bend)325 €360 €+ 35 €
Miet­zu­schlag (bei Eltern lebend)56 €59 €+ 3 €
Höchsatz im Monat*752 €812 €+ 60 €
Kin­der­zu­schlag (pro Kind)150 €160 €+ 10 €
Kran­ken­kas­sen­zu­schlag**84 €94 €+ 10 €
Pfle­ge­ver­si­che­rungs­zu­schlag**25 €28 €+ 3 €
Frei­be­trag Eltern­ein­kom­men (ver­hei­ra­tet)2.000 €2.415 €+ 20 %
Frei­be­trag eige­nes Ein­kom­men (Mini­job)450 €520 €+ 70 €
Alters­gren­ze30 Jah­re45 Jah­re+ 15 Jahre
Ver­mö­gens­frei­be­trag bis 30 Jahren8.200 €15.000 €+ 6.800 €
Ver­mö­gens­frei­be­trag ab 30 Jahren8.200 €45.000 €+ 36.800 €

*Gesamt­be­trag, wel­chen man maxi­mal monat­lich erhal­ten kann. Ohne Zuschlag für Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.
** Für alle über 30 Jah­ren (kei­ne stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rung mehr mög­lich) steigt der Bedarf bei KV auf bis zu 167 € und bei PV auf bis zu 38 €.

Not­fall­me­cha­nis­mus für BAföG

Kri­sen­si­tua­tio­nen sind immer eine gro­ße Her­aus­for­de­rung, aber vor­al­lem für Per­so­nen, die auf För­de­run­gen ange­wie­sen sind. Daher hat das Bun­des­ka­bi­nett Mit­te Mai für BAföG einen Not­fall­me­cha­nis­mus beschlos­sen. Damit sol­len Stu­die­ren­de und Aus­zu­bil­den­de in künf­ti­gen Kri­sen schnel­ler und geziel­ter unter­stützt werden. 

Das heißt also, dass sobald es auf dem Arbeits­markt erheb­li­che Ein­brü­che gibt und dar­aus resul­tie­rend es kei­ne Mög­lich­keit für Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­de gibt eine Neben­tä­tig­keit aus­zu­üben, dann soll der Not­fall­me­cha­nis­mus grei­fen. Das bes­te Bei­spiel für solch eine Kri­sen­si­tua­ti­on ist die Coro­na-Pan­de­mie, wel­che zur Fol­ge hat­te, dass unzäh­li­ge Neben­tä­tig­kei­ten nicht mehr mög­lich waren / sind.

Zusätz­lich gibt es eine Not­hil­fe­för­de­rung, wel­che denen zur Ver­fü­gung steht, die aus per­sön­li­chen Grün­den kei­nen Anspruch auf BAföG haben. Bei­spie­le für per­sön­li­che Grün­de sind:

  • Über­schrei­tung der Förderungshöchstdauer
  • spä­te­rer Fachrichtungswechsel
  • feh­len­de Leistungsnachweise
  • Per­so­nen jen­seits der Alters­gren­ze, in Zweit­aus­bil­dun­gen oder in Teilzeit

Quel­len:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/bafoeg-reform-antrag-2022912
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2022.php