Das Infektionsgeschehen ist deutlich zurückgegangen. Daher hat die Hochschulleitung Anpassung bezüglich des Tragens von FFP2-Masken beschlossen.
Auf dem Hochschulgelände und in den Gebäuden ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend, wenn:
- der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann oder
- an einer (Lehr-)Veranstaltung oder Besprechung mehr als 25 Personen teilnehmen.
Zudem wird dringend empfohlen, in geschlossenen Räumen, die gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden, eine FFP2-Maske zu tragen.
Das regelmäßige Lüften und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern bleiben als Maßnahmen des Infektionsschutzes weiterhin wichtig.
