Seit Samstag, den 19. März 2022, gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen in Bezug auf Corona. Damit einhergehend wurde die Corona-Verordnung angepasst. Doch was genau gilt jetzt und vor allem was gilt für den Studienbetrieb an der HHN?
Was gilt jetzt in Baden-Württemberg?
Das Land hat sich dazu entschieden, die Übergangsregel aus dem neuen Infektionsschutzgesetzt anzuwenden. Somit bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen sowie die Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen erst einmal bis zum 02. April 2022 bestehen.

Was gilt jetzt an der HHN?
Die Hochschule kehrt ab heute wieder in den ganz normalen Regelbetrieb zurück. Um den Studienbetrieb für dich aufrecht erhalten zu können, gibt es auch an der HHN einige Regelungen in Bezug auf das Hygienekonzept zu beachten.
Neben der Verlängerung einiger Punkte der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist auch die CoronaVO Studienbetrieb vom Land verlängert worden.
Vor allem gab es in der Verordnung einige sprachliche und systematische Anpassungen. Die wesentlichen Regelungen aus der bisher bekannten Warnstufe bleiben im Wesentlichen bestehen.
Nachfolgend die wichtigsten Regelungen die nun an der HHN gelten:
- 3G für alle Teilnehmer*innen an Lehrveranstaltungen
- Kontrollen finden nun stichprobenartig an den Raumeingängen statt
- Eingänge sind nur noch vereinzelt besetzt
- FFP2-Maskenpflicht auf dem gesamten Hochschulgelände
- unter freiem Himmel darf die Maske abgelegt werden, wenn sicher ist, dass der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird
- kein Zutritt bei typischen Coronasymptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder Quarantäne
- Abstand min. 1,5 Meter, wenn möglich
