Coro­na: Wel­che Rege­lun­gen gel­ten jetzt in BW und an der HHN?

Seit Sams­tag, den 19. März 2022, gel­ten in Baden-Würt­tem­berg neue Rege­lun­gen in Bezug auf Coro­na. Damit ein­her­ge­hend wur­de die Coro­na-Ver­ord­nung ange­passt. Doch was genau gilt jetzt und vor allem was gilt für den Stu­di­en­be­trieb an der HHN?

Was gilt jetzt in Baden-Württemberg?

Das Land hat sich dazu ent­schie­den, die Über­gangs­re­gel aus dem neu­en Infek­ti­ons­schutz­ge­setzt anzu­wen­den. Somit bleibt die Mas­ken­pflicht in Innen­räu­men sowie die Zugangs­be­schrän­kun­gen in bestimm­ten Berei­chen erst ein­mal bis zum 02. April 2022 bestehen.

  • Das bis­he­ri­ge Stu­fen­sys­tem in der Coro­na-Ver­ord­nung (Basis‑, Warn- und Alarm­stu­fe) entfällt.
  • Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen sowie Kon­takt­be­schrän­kun­gen sind ab 19. März 2022 eben­falls nicht mehr Teil der Ver­ord­nung (da im künf­ti­gen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die all­ge­mei­ne Mas­ken­pflicht bleibt auf Grund­la­ge der Über­gangs­frist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt ins­be­son­de­re für die FFP2-Mas­ken­pflicht in geschlos­se­nen Räu­men und im öffent­li­chen Nah­ver­kehr für Per­so­nen über 18 Jah­re. Im Frei­en reicht eine medi­zi­ni­sche Mas­ke, wenn der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Auch an Schu­len gilt wei­ter­hin die Maskenpflicht.
  • Eben­falls Teil der Über­gangs­re­gel sind wei­ter­hin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
    • unver­än­dert 3G bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, beim Betrieb von Kultur‑, Frei­zeit- und sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen, bei Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, bei Ange­bo­ten außer­schu­li­scher und beruf­li­cher Bil­dung, in der Gas­tro­no­mie und Beher­ber­gung sowie bei kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen und so weiter
    • 2G mit zusätz­li­chem Test in Dis­ko­the­ken, Clubs.
  • Auch die Regeln betref­fend die Pflich­ten zur Erstel­lung von Hygie­ne­kon­zep­ten blei­ben – wie gehabt – bestehen (zum Bei­spiel bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen und in Dis­ko­the­ken und Clubs).
  • Die Test­pflicht an Schu­len (zwei Mal pro Woche), in Kran­ken­häu­sern oder in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wird fort­ge­führt. Die all­ge­mei­ne Abstands­emp­feh­lung (1,5 Meter) bleibt erhalten.

Quel­le: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/geaenderte-corona-verordnung-ab-19-maerz-2022/

Was gilt jetzt an der HHN?

Die Hoch­schu­le kehrt ab heu­te wie­der in den ganz nor­ma­len Regel­be­trieb zurück. Um den Stu­di­en­be­trieb für dich auf­recht erhal­ten zu kön­nen, gibt es auch an der HHN eini­ge Rege­lun­gen in Bezug auf das Hygie­ne­kon­zept zu beachten.

Neben der Ver­län­ge­rung eini­ger Punk­te der all­ge­mei­nen Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des Baden-Würt­tem­berg ist auch die Coro­na­VO Stu­di­en­be­trieb vom Land ver­län­gert worden. 

Vor allem gab es in der Ver­ord­nung eini­ge sprach­li­che und sys­te­ma­ti­sche Anpas­sun­gen. Die wesent­li­chen Rege­lun­gen aus der bis­her bekann­ten Warn­stu­fe blei­ben im Wesent­li­chen bestehen. 

Nach­fol­gend die wich­tigs­ten Rege­lun­gen die nun an der HHN gelten:

  • 3G für alle Teilnehmer*innen an Lehrveranstaltungen
    • Kon­trol­len fin­den nun stich­pro­ben­ar­tig an den Raum­ein­gän­gen statt
    • Ein­gän­ge sind nur noch ver­ein­zelt besetzt
  • FFP2-Mas­ken­pflicht auf dem gesam­ten Hochschulgelände
    • unter frei­em  Him­mel darf die Mas­ke abge­legt wer­den, wenn sicher ist, dass der Abstand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wird
  • kein Zutritt bei typi­schen Coro­nasym­pto­men (Atem­not, neu auf­tre­ten­der Hus­ten, Fie­ber und Geruchs- oder Geschmacks­ver­lust) oder Quarantäne
  • Abstand min. 1,5 Meter, wenn möglich