Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Somit gilt ab heute, den 23. Februar 2022, bei uns in Baden-Württemberg wieder die Warnstufe und damit auch wieder die 3G-Regelung. Die Rückkehr in die Alarmstufe bringt neben der wiedereingeführten 3G-Regelungen in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen weitere Lockerungen mit sich. So sind bei Veranstaltungen zum einen mehr Gäste zugelassen und Clubs sowie Diskotheken dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Auch das Stufensystem wurde auf die aktuelle Situation angepasst. So sind Grenzwerte angehoben worden und die Alarmstufe II entfällt komplett.
Die Maskenpflicht hingegen soll beibehalten werden. Daher müssen in der Warn- und Alarmstufe Personen ab 18 Jahren in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV bis auf Weiteres eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Sollte im Freien der Abstand nicht eingehalten werden können, so muss hier eine medizinische Maske getragen werden.
Die Stufenregelung im Überblick
Basisstufe
Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe
7‑Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.
Alarmstufe
7‑Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.
Quellen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-in-die-warnstufe-zurueck/