Es ist kein Geheimnis mehr, dass die Preise für Energie stark gestiegen sind. Damit geht einher, dass auch die Heizkosten in die Höhe geschossen sind. Das bedeutet für viele Haushalte eine höhere Rechnung, obwohl nicht mehr verbraucht wurde und dadurch auch eine deutlich höhere finanzielle Belastung. Daher hat das Kabinett, auf Initiative des Bundesbildungsministeriums, am 02. Februar beschlossen, dass nicht nur Wohngeldempfänger*innen einen Heizkostenzuschuss erhalten sollen, sondern das ein Zuschuss auch Auszubildende und Studierende zusteht. Das betrifft diejenigen, die BAföG oder beim Aufstiegs-BAföG (AFBG) einen Unterhaltsbeitrag erhalten.
Wann genau der Zuschuss ausgezahlt werden soll ist noch unklar, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Bislang gibt es nur einen Beschluss vom Bundeskabinett, der Bundestag muss dem noch zustimmen. Die soll voraussichtlich zum 01. Juni 2022 passieren. Klar ist jedoch, dass es sich bei dem Heizkostenzuschuss um einen einmaligen Pauschalbetrag von 115 € handeln soll.
Mit dem Beschluss stellen sich natürlich zeitgleich auch einige Fragen: Wer genau bekommt den Zuschuss? Und wie soll der Zuschuss ausgezahlt werden? Was ist zu beachten? Müssen Anträge gestellt werden? Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt werden?
Diese und viele weiteren Fragen werden in den FAQ des Bundesministerium für Bildung un Forschung beantwortet.

Quelle: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html