Corona: Wieder zurück in Alarmstufe I

Am Mittwoch, den 26. Januar 2022 verkündete Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Rückkehr Baden-Württembergs zum Stufenplan. Es sei jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Omikron verläuft im Schnitt zwar milder als Delta , ist aber zugleich auch viel ansteckender. Aus diesem Grund wurden in der Alarmstufe I einige Maßnahmen angepasst.

„Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben“, kündigte Kretschmann an.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/?pk_medium=social&pk_campaign=220126_instastory&pk_source=instastory&pk_keyword=reginf

Ab Freitag, den 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder die Alarmstufe I mit folgenden neuen Regelungen:

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Im Einzelhandel gilt 3G.
  • In der Gastronomie gilt 2G.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
    • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
    • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
    • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
    • maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
    • maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
  • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
  • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).

Die Stufenregelung im Überblick

In der Basisstufe bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. Für von COVID-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen.

Basisstufe

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.

In der Basisstufe bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. Für von COVID-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen.

In der Warnstufe werden die Regeln durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen ergänzt (2G). Zudem gibt es wieder Kontaktbeschränkungen.

Warnstufe

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.

In der Warnstufe werden die Regeln durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen ergänzt (2G). Zudem gibt es wieder Kontaktbeschränkungen.

In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G). Zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärtf

Alarmstufe

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 3,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G). Zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärtf

In der Alarmstufe II
gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

Alarmstufe II

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 6,0 und ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

In der Alarmstufe II
gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

Quellen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/?pk_medium=social&pk_campaign=220126_instastory&pk_source=instastory&pk_keyword=reginf)
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/anpassung-des-stufensystems-der-corona-verordnung/