Am Mittwoch, den 26. Januar 2022 verkündete Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Rückkehr Baden-Württembergs zum Stufenplan. Es sei jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Omikron verläuft im Schnitt zwar milder als Delta , ist aber zugleich auch viel ansteckender. Aus diesem Grund wurden in der Alarmstufe I einige Maßnahmen angepasst.
„Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben“, kündigte Kretschmann an.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/?pk_medium=social&pk_campaign=220126_instastory&pk_source=instastory&pk_keyword=reginf
Ab Freitag, den 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder die Alarmstufe I mit folgenden neuen Regelungen:
- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
- Messen sind untersagt.
- Im Einzelhandel gilt 3G.
- In der Gastronomie gilt 2G.
- Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
- In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
- Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
- Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
- Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
- maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
- maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
- Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
- In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
- Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).

Die Stufenregelung im Überblick
Basisstufe
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.
Warnstufe
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.
Alarmstufe
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 3,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe II
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 6,0 und ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Quellen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/?pk_medium=social&pk_campaign=220126_instastory&pk_source=instastory&pk_keyword=reginf)
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/anpassung-des-stufensystems-der-corona-verordnung/