Tag der Menschenrechte

„Alle Men­schen sind frei und gleich an Wür­de und Rech­ten gebo­ren.“ Das besagt Arti­kel 1 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te. Die­se Erklä­rung wur­de am 10. Dezem­ber 1948 ver­an­kert und bei der Gene­ral­ver­samm­lung der Ver­ein­ten Natio­nen in Paris ver­kün­det. Hier­bei han­del­te es sich um das ers­te glo­ba­le Men­schen­rechts­do­ku­ment und der 10. Dezem­ber soll jähr­lich dar­an erinnern.

Die All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te wur­de kurz nach dem zwei­ten Welt­krieg beschlos­sen. In die­sem Kata­log wur­den in 30 Arti­keln die Grund­rech­te defi­niert, wel­che glei­cher­ma­ßen für alle Men­schen – unab­hän­gig von Geschlecht, Natio­na­li­tät, poli­ti­scher Über­zeu­gung oder Reli­gi­on – gel­ten soll­ten. Dabei han­delt es sich um wirt­schaft­li­che, sozia­le, kul­tu­rel­le, bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te. Aller­dings han­del­te es sich bei die­ser Erklä­rung nur um eine Absichts­er­klä­rung. Das heißt, es gab weder einen Ver­trag noch ande­re Absi­che­run­gen. Somit muss­te sich eigent­lich kein Staat an die­se Erklä­rung hal­ten. Die Län­der wur­den nur dazu ange­hal­ten, die in dem Doku­ment ver­an­ker­ten Grund­rech­te umzu­set­zen und zu schützen.

Um aus der Absichts­er­klä­rung für die Län­der einen rechts­ver­bind­li­chen Ver­trag zu gestal­ten, wur­den 18 Jah­re (1966) spä­ter von den Ver­ein­ten Natio­nen zwei Men­schen­rechts­pak­te ver­ab­schie­det. Die­se tra­ten 10 Jah­re (1976) spä­ter in Kraft. Gemein­sam mit der All­ge­mei­nen Erklä­rung bil­den der UN-Zivil­pakt und der UN-Sozi­al­pakt den inter­na­tio­na­len Menschenrechtskodex.

Men­schen­rech­te sind nicht selbst­ver­ständ­lich, denn sie wer­den immer noch nicht von allen Län­dern ein­ge­hal­ten bzw. wer­den miss­ach­tet. So kommt es noch heu­te zu Fol­te­run­gen, Ver­fol­gun­gen, Zwangs­hei­ra­ten, Mei­nungs­frei­heit, Ras­sis­mus, Frei­heits­be­rau­bun­gen, etc. Genau davor soll eigent­lich die All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te uns schüt­zen. Jedoch ist es für die Ver­ein­ten Natio­nen schwie­rig die Men­schen­rech­te durch­zu­set­zen, denn auf­grund des Rechts­sta­tus der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te han­delt es sich bei dem Doku­ment ledig­lich um eine Emp­feh­lung. Zudem kön­nen die Ver­ein­ten Natio­nen die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te auch nicht erzwin­gen, da dies wie­der­um den eige­nen Prin­zi­pi­en wie­der­spre­chen würde.

Umso wich­ti­ger ist es, regel­mä­ßig dar­auf auf­merk­sam zu machen, dass eben nicht alle Men­schen über­all gleich behan­delt wer­den, oder gar die­sel­ben Rech­te haben. Die Orga­ni­sa­ti­on Human Rights Watch setzt sich genau dafür ein und zeigt in ihren Berich­ten auf, wo es zu Miss­ach­tun­gen der Men­schen­rech­te kommt.

Quel­len:
https://www.lpb-bw.de/menschenrechte#c63609
http://www.tagdermenschenrechte.org/hintergrund/
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/501387/tag-der-menschenrechte/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/01-menschenrechte-fundament