*KLEINER HINWEIS VORWEG: ES HANDELT SICH HIERBEI UM ALLGEMEINE INFORMATIONEN DIE VOM MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST BADEN-WÜRTTEMBERG VERKÜNDET WURDEN. WIE DIE UMSETZUNG BEI UNS AN DER HHN ERFOLGT STEHT WEITER UNTEN IM BEITRAG.*
Durch die Einführung der Alarmstufe II am Mittwoch, den 24. November wurden auch Änderungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vorgenommen und am selben Abend notverkündet. Daraus ergeben sich neue Vorgaben um den Präsenzstudienbetrieb aufrecht erhalten zu können. „Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrecht zu erhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gestern (Donnerstag) in Stuttgart.
So gilt zum einem seit Donnerstag, den 25. November eine generelle Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und ab Montag, den 29. November gelten für den Lehrbetrieb die 2G-Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Laborpraktika, Prüfungen und die Bibliotheken, dort gelten die 3G-Regelungen.
Nachfolgend alle neuen Regelungen für den Studienbetrieb im Überblick:
Wie geht es jetzt an der HHN weiter?
Die Hochschule Heilbronn bemüht sich immer Lösungen zu finden um die Studierbarkeit für alle gewährleisten zu können. Nachfolgend findet ihr Infos zu den wichtigsten Punkten. Bitte informiert euch auch stets auf der FAQ Seite der HHN
