Corona: Alarmstufe II – Verschärfung der geltenden Regelungen

Die Lage bleibt weiterhin angespannt. Die Zahlen steigen weiterhin und viele Krankenhäuser haben mittlerweile keine freien Intensivbetten mehr. Daher haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Coronaviren zum 24. November hin zu verschärfen. Eingeführt wurde hiermit die Alarmstufe II, welche mit weiteren Einschränkungen einhergehen. Betroffen sind zum Teil dieses Mal auch die Geimpften und Genesenen.

Mit der Alarmstufe II wurde der bisherige Stufenplan um eine weitere Stufe erweitert. Diese gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-Patient*innen oder ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Zudem wurde die Hospitalisierungsrate für die Warnstufe auf 1,5 und für die Alarmstufe auf 3 herabgesetzt.

Die neuen Regelungen sehen überwiegend die 2G-Regel vor. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen für 3G, wie z.B. der Frisörbesuch oder geschäftliche Übernachtungen. Voraussetzung bei den 3G-Regelungen in der Alarmstufe II bleiben jedoch weiterhin die PCR-Tests. Zudem wurde die Kontroll- und Nachweispflicht sowie Kontaktbeschräkung für Ungeimpfte (1 Haushalt + 1 weitere Person) verschärft.

Neu eingeführt in der Alarmstufe II ist außerdem auch die 2G+-Regelung. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene in manchen Bereichen dazu verpflichtet sind, zusätzlich einen negativen Schnelltest vorzulegen.

In besonders betroffenen Kreisen wurde die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 und 05.00 Uhr wieder eingeführt. Besonders betroffene Kreise sind solche, in der die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt.

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/verschaerfung-der-corona-verordnung-zum-24-november-2021/)

Die Stufenregelung im Überblick

In der Basisstufe bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. Für von COVID-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen.

Basisstufe

Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

In der Basisstufe bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. Für von COVID-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen.

In der Warnstufe werden die Regeln durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen ergänzt (2G). Zudem gibt es wieder Kontaktbeschränkungen.

Warnstufe

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz* erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.

In der Warnstufe werden die Regeln durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen ergänzt (2G). Zudem gibt es wieder Kontaktbeschränkungen.

In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G). Zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärtf

Alarmstufe

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 3,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G). Zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärtf

In der Alarmstufe II
gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

Alarmstufe II

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 6,0 oder ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

In der Alarmstufe II
gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

*Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patient*innen, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/)