Die Corona-Zahlen steigen von Tag zu Tag und nahezu jeden Tag werden neue Rekordzahlen gemeldet. Am Montag, den 15. November ist die Inszidenz in Deutschland erstmalig auf über 300 gestiegen. Seit Dienstag, den 16. November belegen bereits den zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Patient*innen die Intensivbetten. Aus diesem Grund, wurde gestern Abend die Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgerufen. Das heißt, dass ab heute, den 17. November 2021 neue Einschränkungen in Kraft treten, welche mit 2‑G-Regelungen einhergehen.
Die neuen Regelungen bedeuten für nicht-geimpfte und nicht-genesene enorme Einschränkungen, denn der Zutritt zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Hiervon betroffen sind nahe zu alle Bereiche, ausgenommen von Geschäften, welche zur Grundversorgung zählen:
- Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel einschließlich Direktvermarktern (Hofläden)
- Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
- Metzgereien
- Bäckereien und Konditoreien
- Wochenmärkte.
- Ausgabestellen der Tafeln
- Apotheken
- Reformhäuser
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Orthopädieschuhtechniker
- Hörgeräteakustiker
- Optiker
- Babyfachmärkte
- Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
- Tankstellen
- Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
- Poststellen und Paketdienste
- Banken und Sparkassen
- Reinigungen und Waschsalons
- Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittel
- Blumengeschäfte
- Gärtnereien
- Baumschulen und Gartenmärkte
- Bau- und Raiffeisenmärkte ohne Sortimentsbeschränkung
- Großhandel
Die Stufenregelung im Überblick
Basisstufe
Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe
7‑Tage-Hospitalisierungsinzidenz* erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen.
Alarmstufe
7‑Tage-Hospitalisierungsinzidenz erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten auf den Intensivstationen.
*Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patient*innen, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/)
