Der Hochschulsenat hat bekanntgegeben, dass die Corona-Satzung nicht mehr verlängert wird. Somit tritt diese zum 31. August außer Kraft und ist für das kommende Wintersemester 2021/2022 nicht mehr anwendbar.
Was genau hat das zu bedeuten?
Die Corona-Satzung trat zu Beginn der Pandemie in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, euch auch während der Pandemie einen guten Studiernerfolg und ‑verlauf gewährleisten zu können und einen Nachteilsausgleich möglichst abzumildern. Daher wurden Beschlüsse gefasst, um euch unter den erschwerten Bedingungen, die Prüfungsvorbereitungen sowie die Studierbarkeit gewährleisten zu können.
Um welche Beschlüsse handelt es sich?
- Freiversuchsregelung
- Zusatzsemester (Fristenverlängerung)
- Erweiterung der Kriterien für die Beurlaubung
- Zusätzliche Erleichterungen für das Praxissemester