Coro­na-Sat­zung endet zum 31. August

Der Hoch­schul­se­nat hat bekannt­ge­ge­ben, dass die Coro­na-Sat­zung nicht mehr ver­län­gert wird. Somit tritt die­se zum 31. August außer Kraft und ist für das kom­men­de Win­ter­se­mes­ter 2021/2022 nicht mehr anwendbar.

Was genau hat das zu bedeuten?

Die Coro­na-Sat­zung trat zu Beginn der Pan­de­mie in Kraft. Ziel der Ver­ord­nung ist es, euch auch wäh­rend der Pan­de­mie einen guten Stu­diern­er­folg und ‑ver­lauf gewähr­leis­ten zu kön­nen und einen Nach­teils­aus­gleich mög­lichst abzu­mil­dern. Daher wur­den Beschlüs­se gefasst, um euch unter den erschwer­ten Bedin­gun­gen, die Prü­fungs­vor­be­rei­tun­gen sowie die Stu­dier­bar­keit gewähr­leis­ten zu können.

Um wel­che Beschlüs­se han­delt es sich?

  • Frei­ver­suchs­re­ge­lung
  • Zusatz­se­mes­ter (Fris­ten­ver­län­ge­rung)
  • Erwei­te­rung der Kri­te­ri­en für die Beurlaubung
  • Zusätz­li­che Erleich­te­run­gen für das Praxissemester